Transparenzpflichten ab dem 2. August
Am 2. August greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Nicht die großen Hochrisiko-Pflichten, die sind verschoben, sondern die einfache Regel: Wer mit einer KI spricht, muss es erfahren, und was eine KI erzeugt hat, muss gekennzeichnet sein. Tina liefert das Lagebild samt einer Zahl, die derzeit überall falsch zitiert wird. Frank ordnet ein, warum das keine Formalie für die IT ist, sondern eine Führungsaufgabe: Wer offenlegen muss, wo die Maschine mitgeschrieben hat, muss vorher wissen, wer dafür geradesteht. Dazu ein Urteil des OLG Hamm, ein offener Blick auf den eigenen Chatbot und drei Schritte für diese Woche, ohne Budget.
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