Ab Dezember gilt Software als Produkt: Haftet dann der Anbieter, wenn Ihr KI-Agent Schaden anrichtet?
Letzte Woche haben wir uns mit einem Satz verabschiedet: Ab Dezember gilt Software als Produkt. Diese Woche misst Tina unseren eigenen Satz nach. Er stimmt, und er führt trotzdem in die Irre: Die neue Produkthaftung schützt nur natürliche Personen, und beruflich genutzte Daten sind ausdrücklich ausgenommen. Was bleibt einem Unternehmen, wenn sein KI-Agent Schaden anrichtet? Der Vertrag mit dem Anbieter. Wir haben drei Standardverträge gelesen. Dazu der Fall Air Canada, drei Schritte für diese Woche und eine terminierte Prognose.
Die Themen:
- Nachgetragen in eigener Sache: Unser Ausblick aus Folge 11, „Ab Dezember gilt Software als Produkt“, klang nach mehr...